Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, trägt die Bundesregierung nun doch dazu bei, dass es am Markt für Lebensmittel ein Stück weit fairer zu gehen soll.
LSV Bayern e.V. freut sich, dass das Engagement nun doch erste Früchte trägt, da die Bauern den ganzen Herbst und Winter vor den Zentrallagern Präsenz gezeigt haben, um auf ihre miserable Marktstellung und unfaire Bezahlung hinzuweisen.

Gerade in den letzten Wochen, als der Bundesrat sich deutlich für die Bauern positioniert hatte und der dem Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf noch einmal zurück an die Bundesregierung zurückverwiesen wurde, machten die Bauern im LSV Bayern und weiteren Landesverbänden des LSV noch einmal richtig Druck.

In zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten der Regierungsparteien, wurde deutlich gemacht, was es für die Bauern und die Fairness am Markt bedeutet, wenn die Umsetzung der UTP nicht wirklich für Fairness sorgt und nicht strenger geschieht als von Frau Bundesministerin Klöckner zunächst vorgeschlagen.

Zuletzt zeigten die Bauern sogar Tag und Nacht Präsenz vor der Bundesgeschäftsstelle der CDU und machten ihre Forderungen unmissverständlich deutlich und gaben Unterstützung für die Abgeordneten von CDU und SPD, die gute Vorschläge zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes gemacht hatten.

LSV Bayern machte deutlich, dass auch die in Aussicht gestellte freiwillige Selbstverpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zwar begrüßt wird, aber die Richtlinienumsetzung trotzdem unbedingt weiterer wesentlicher Punkte bedarf, was nun jetzt leider erst nach der Evaluierung in zwei Jahren geschehen wird.

Weitere Ziele:
– LSV Bayern e.V. begrüßt ausdrücklich, dass es eine Prüfung von Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten der Bauern geben wird und die Umsetzung nach dieser Prüfung erfolgt.
– LSV Bayern e.V. fordert, dass die Ombudsstelle mit Preisbeobachtungsstelle nun zügig, noch vor der Sommerpause eingerichtet wird und die Bauern an der Auswahl der drei Personen in der Ombudsstelle beteiligt werden.
– Bei der Prüfung von Verbot von Verkauf unter den Produktionskosten, muss zwingend die bestehende wissenschaftliche Arbeit von Frau Dr. Karin Jürgens zu den Kosten der Milcherzeugung berücksichtigt werden, die für die MEG Milchboard angefertigt wurde und vierteljährlich aktualisiert wird.
– Die INLB Daten, als Datenbasis dieser Kostenberechnung, sind für weitere landwirtschaftliche Produktionszweige wie Bullenmast, Zuchtschweine, Mastschweine usw. vorhanden und können für die Kostenermittlung der festzustellenden durchschnittlichen Erzeugungskosten herangezogen werden.

Zu deutlich ist die unfaire Situation der Bauern am Markt und die jüngste Studie des Thünen Instituts, die zu dem Ergebnis kommt, dass trotz Borchertzuschlägen, im Jahr 2040 nur noch 12 Prozent der heute tätigen Viehhalter Tiere haben wird.

Es braucht einen für den Durchschnitt der Bauern kostendeckenden Preis für ihre Erzeugnisse, den man durchaus moralischen Basispreis nennen darf. Dieser moralische Basispreis, als durchschnittlicher in der UTP Richtlinie verankerter Erzeugungskostenpreis, würde erstmals den Druck bei den Marktpartnern der Bauern auslösen, faire, kostendeckende Preise und Mengen zu verhandeln.

Auch bei den Bauern würde es die Zuversicht bringen, mit entsprechenden Verträgen fair behandelt zu werden, ohne gegenseitig ausgespielt werden zu können.

Die Politik muss ihrer Verantwortung hier endlich gerecht werden und dafür sorgen, dass nicht weiter der Handel und die großen Lebensmittelkonzerne über die Kaskadeneffekte von oben nach unten bestimmen, was für den Bauern an Erlösen ihres Erachtens nach übrig bleiben darf.

Hierfür steht LSV Bayern e.V. aktiv ein. Wir sehen uns in unserem im November 2020 auf den Weg gebrachten Vorschlag zu einem Jahrhundertvertrag bestätigt und bieten diesen der Gesellschaft weiter an.