Der Verkehrsdienst der Kreispolizei Steinfurt hat am Dienstag (09.08.) einen Ackerschlepper mit einem Frontanbaugerät aus dem Verkehr gezogen. Die Beamten entdeckten den Schlepper auf der L 590, Höhe Ostendorf in Fahrtrichtung Steinfurt-Borghorst.

Bei dem Frontanbaugerät handelte es sich um eine Astsäge, die für das Schneiden an Bäumen und Hecken vorgesehen ist.

Die Astsäge hatte keinerlei Schutzleisten und ragte 5,50 Meter von der Mitte des Lenkrades gemessen nach vorne weg, statt der maximal erlaubten 3,50 Meter Vorbaumaß.

Vorbaumaß:

Bei Geräten, die im Frontanbau ein Vorbaumaß von mehr als 3,5 m aufweisen und auf öffentlichen Straßen gefahren wurden, sind an unübersichtlichen Stellen und Kreuzungen ein Einweiser notwendig war.

Das regelt § 70 der StVZO für selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

Das Vorbaumaß wird von Mitte Lenkrad bis Vorderkante Gerät gemessen.

Der Fahrer des Traktors muss nun mit einer Anzeige, einem Bußgeld in dreistelliger Höhe sowie einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei rechnen. Die Weiterfahrt wurde ihm umgehend untersagt.

Quelle: Polizei Steinfurt

Bildquelle: Polizei Steinfurt


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