Die MEG Milch Board w. V. hat nach der Beschwerde an das Bundeskartellamt zusätzlich eine Eingabe an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gerichtet. Auch hierin geht es um die inflationsbedingte Milchgeldkürzung der Arla-Gruppe gegenüber ihren Milchlieferanten.

Die BLE ist zuständige Stelle für die Verfolgung von unfairen Geschäftsgebaren im Sinne des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes (AgrarOLkG), das die Richtlinie der Europäischen Union gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) umsetzt und am 09.06.2021 in Kraft getreten ist. Aus Sicht der MEG Milch Board w. V. stellt die Kürzung der Auszahlungspreise wegen angeblich gestiegener Kosten eine unlautere Handelspraktik dar, da es unzulässig ist, dem Lieferanten einseitig allgemeine Kostensteigerungen aufzubürden.

Quelle: MEG Milch Board

Bildquelle: MEG Milch Board