„Es wäre eine Riesenchance und höchste Zeit gewesen, dass wir uns alle ein Herz fassen und unsere Landwirte überall dort von unnötiger Bürokratie entlasten, wo wir können. Deshalb bedaure ich es außerordentlich, dass unsere Initiative zur Abschaffung der Stoffstrombilanz zwar noch im Agrarausschuss, nicht aber im Plenum des Bundesrates eine Mehrheit gefunden hat“, kommentierte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber den Beschluss des Bundesrats von heute.

Dies sei umso bedauerlicher, als allen vor dieser Entscheidung bereits bewusst war, dass mit den vom Bund geplanten Verschärfungen der Stoffstrombilanzverordnung und der zusätzlichen neuen Monitoring-Verordnung des Bundes umfassende neue Vorgaben und Verpflichtungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe zukommen werden.

„Auf der Agrarministerkonferenz vor einer Woche haben noch alle ihren Willen zum Bürokratieabbau bekundet. Umso enttäuschender ist das Signal, das vom heutigen Abstimmungsverhalten der Länder im Bundesrat für unsere Landwirte ausgeht,“ so Kaniber. Und weiter: „Der Bund hat gegen unsere Initiative gearbeitet. Ich erwarte von Minister Özdemir und Ministerin Lemke nun, dass die geplanten Änderungen der Stoffstrombilanz nicht zu unnötigem Mehraufwand für Betriebe und Verwaltung führen. Die im Rahmen der Stoffstrombilanz ermittelten Daten müssen den Landwirten etwas bringen und auch zur Maßnahmendifferenzierung in den mit Nitrat belasteten Gebieten genutzt werden. Die Bundesregierung darf mit der Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung keinen weiteren Schlag gegen die Tierhaltung in Deutschland führen“, so Kaniber.
So hat der Bundesrat heute, wie bereits Mitte letzten Jahres, die Bundesregierung nochmals aufgefordert, unverzüglich und in geeigneter Weise ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches System für eine Maßnahmendifferenzierung zu etablieren. Diese muss sicherstellen, dass gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von Maßnahmen in belasteten Gebieten befreit werden können.

Um die Wirksamkeit der Düngeverordnung zu überprüfen, wird der Bund ein neues Monitoring-System etablieren. Dazu wurde er mit den heutigen Beschlüssen des Bundesrats ermächtigt. Denn die Bundesregierung hatte der EU vor der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der EU-Nitratrichtlinie zugesagt, ein neues Monitoring-System aufzusetzen, um die Wirksamkeit der Düngeverordnung zu überprüfen. Die damit erhobenen Daten sollen künftig die für den Ressourcenschutz erforderlichen Kenntnisse zu den regionalen Nährstoffströmen liefern. Und sie sollen den Landwirten helfen, die Nährstoffeffizienz von ausgebrachten Düngemitteln zu beurteilen. Damit verfolgen Wirkungsmonitoring und einzelbetriebliche Stoffstrombilanzen ähnliche Ziele. Im Gegensatz zum Monitoring ist die Stoffstrombilanz-Verordnung jedoch nicht durch EU-Recht vorgeschrieben, sondern eine rein deutsche Regelung, die nun jede Menge bürokratischen Aufwand für Landwirte und Verwaltung mit sich bringt, ohne dass die Landwirte direkt Nutzen aus ihr ziehen können. Deshalb hatte sich Bayern für die Streichung der Stoffstrombilanz eingesetzt.

Quelle: StMELF

Bildquelle: ML-Archiv


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