Der Bay. Verwaltungsgerichtshof hat Verfahrensfehler in der Novelle der Düngeverordnung 2020 festgestellt. Zur kürzlich stattgefunden erneuten Öffentlichkeitbeteiligung zur Streichung der Ausnahmen vom Düngeverbot auf gefrorenen Boden können die Landwirte noch bis 07.06.2022 eine Stellungnahme abgegeben.

In dieser Stellungnahme wird z.B. auf die Verdichtungs-/Strukturschäden durch den Einsatz der Düngetechnik auf schlecht tragfähigen Böden eingegangen.

Die Streichung der Ausnahmen soll laut Anhörungsunterlagen die Gefahr der Abschwemmung und Erosion von Nährstoffen in Oberflächengewässer mindern:

  • Die Streichung verkennt jedoch, dass Ausnahmen früher nur bei Aufnahmefähigkeit tagsüber zulässig waren. Die Entscheidung hat(te) daher zwangsläufig kurzfristig unter Einbeziehung der Wettervorhersage zu erfolgen. Abschwemmungsgefahr wurde von mir berücksichtigt und minimiert.
  • Zudem verringern Verdichtungs-/Strukturschäden die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens. Damit steigt die Gefahr von Abschwemmung und Erosion. Hier ergibt sich ein Zielkonflikt.

Durch die Streichung der Ausnahmen, wonach bisher die Düngung auf gefrorenem Boden unter gewissen Bedingungen zulässig war, um Strukturschäden zu vermeiden, werden diese auf nicht oder schlecht tragfähigen Böden bewusst von der Bundesregierung in Kauf genommen.

Die komplette Stellungnahme hier als Word-Dokument zum Download, einfach alle gelb markierten Stellen ausfüllen und am besten per Fax (0228 / 995294262, nur per Email genügt nicht den Anforderungen) an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schicken:

Quelle: IG Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg

Bildquelle: IG Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg