Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt hat aufgrund der starken Niederschläge den Landwirten in Rheinland-Pfalz genehmigt, brachliegende Ackerflächen im gesamten Landesbereich zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Damit reagiert die Ministerin auf die starken Niederschläge in großen Teilen von Rheinland-Pfalz, viele Flächen stehen zum Mähen oder zur Beweidung nicht mehr zur Verfügung.

„Die extremen Regenfälle und Überflutungen haben die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert.

Viele Flächen sind in Folge der hohen Niederschläge nicht mehr oder nur noch eingeschränkt befahrbar oder nutzbar.

Mit der Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen helfen wir den Landwirten, ihre Tiere mit ausreichend Nahrung zu versorgen“, sagte Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt.

Zu Futterengpässen auf den Höfen dürfe es nicht kommen.

Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab dem 16.07.2021 brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen. Nicht unter die Ausnahmegenehmigung fallen Honigbrachen (Nutzcodes 065 und 066).

Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, so Schmitt.

Mit der Ausnahmegenehmigung reagiert die Ministerin auf die Futterknappheit infolge der Starkregenfälle in Rheinland-Pfalz. Viele Betriebe seien hart getroffen, teilweise hätten Tiere die Flutungen der Höfe nicht überlebt. Die Situation sei sehr ernst.

„Wir ergreifen schnell und pragmatisch Maßnahmen, um auch unsere Landwirte bestmöglich zu unterstützen“, so Schmitt.

Quelle: MWVLW

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