Die oberste Jagdbehörde verlängert die Jagdzeit auf Schalenwild in den Sperrzonen I und II zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) um zwei Wochen bis zum 31. Januar. Die Jagden müssen der obersten Jagdbehörde unter Angabe der Strecke mitgeteilt werden. Die Allgemeinverfügung für die Verlängerung wurde nun im Amtsblatt veröffentlicht.

Auch noch zwei Jahre nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg unterliegen weiterhin große Gebiete der östlichen und südlichen Landkreise veterinärrechtlichen Beschränkungen. Darunter fallen generelle Jagdverbote, das Verbot zur Durchführung von Drückjagden und weitere Reglementierungen im Zuge der Seuchenbekämpfung, welche die Jagdausübung nach wie vor erschweren. Damit werden die Jagdausübungsberechtigten bei der Erfüllung der jährlichen Abschusspläne eingeschränkt. Die Erfüllung der Abschusspläne ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist die Erreichung angepasster und – vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest – auch gesunde Wildbestände. Die Erfüllung der Abschusspläne dient damit zudem auch der Land- und Forstwirtschaft.

Die oberste Jagdbehörde hat mit Allgemeinverfügung vom 15. Dezember 2022, in dieser Woche erschienen im Amtsblatt für Brandenburg, die regulär am 15. Januar endende Jagdzeit auf Schalenwild in den Sperrzonen I und II in den von der ASP betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 31. Januar 2023 verlängert. In den Landkreisen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark und Prignitz sowie den kreisfreien Städten Frankfurt/Oder und Cottbus darf Schalenwild (Rot-, Dam-, Reh- und Muffelwild) damit zwei Wochen länger als regulär zulässig bejagt werden.

Mit Ausnahme des Rehwildes, das in Brandenburg ohne behördlichen Abschussplan bejagt wird, dürfen Rot-, Dam- und Muffelwild nur im Rahmen des bestehenden Abschussplanes erlegt werden.

Der obersten Jagdbehörde müssen die Jagden im Nachgang bis spätestens 15. Februar 2023 unter Angabe der in den Jagdbezirken erzielten Schalenwildstrecke formlos per E-Mail mitgeteilt werden an: oberste.jagdbehoerde@mluk.brandenburg.de

Die Durchführung der Jagden in den Restriktionsgebieten der ASP steht unter dem Vorbehalt der veterinärbehördlichen Anordnungen, soweit ein Jagdverbot weiterhin durch die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen der Landkreise angeordnet ist.

Eine Übersicht über die bestehenden Restriktionsgebiete und weitere Informationen bietet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV):

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Bildquelle: ML-Archiv