Leserbrief – 4% Stilllegung mit Selbstbegrünung, was bedeutet das für die Landwirte?

Ab 2023 wird mit der neuen GAP-Reform für Betriebe über 10 ha Ackerland und für Landwirte mit weniger als 75 % Grünlandanteil eine Stilllegung gefordert. Diese wertvollen Ackerflächen werden nicht nur „Stillgelegt“, sondern auch mit der Vorschrift die Flächen der Selbstbegrünung zu überlassen „verwildert“. Eine Begrünung über Aussaat ist ausgeschlossen. Wir bekamen über diese nicht „Praxistaugliche … Leserbrief – 4% Stilllegung mit Selbstbegrünung, was bedeutet das für die Landwirte? weiterlesen