Gefördert werden insbesondere Projekte, die der Wiederherstellung, der Erhaltung und der Verbesserung von Ökosystemen dienen und den Anforderungen des Klimaschutzes in besonderem Maß gerecht werden. Darunter fallen unter anderem Projekte des „Kollektiven Naturschutzes“ – also Projekte, bei denen Landwirtschaft und Naturschützerinnen und Naturschützer gemeinsam handeln – sowie des ökologischen Landbaus. Eine Konzepterarbeitung für ein Projekt kann mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden, die Umsetzung mit bis zu 50.000 Euro im Jahr.

Ziel der Förderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der konzeptionellen Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (Teil A)“ ist der verstärkte Einsatz von Agrarumweltmaßnahmen, um die Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft einerseits und den Schutz der Umwelt sowie den Erhalt natürlicher Lebensräume und Ressourcen andererseits zu verbessern.

Seit Inkrafttreten der Richtlinie am 1. August 2018 wurden bereits 21 Projekte aus diesem Teil bewilligt, unter anderem ein Konzept und dessen Umsetzung für das Projekt „Agroforstwirtschaft als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme“. Hier kooperieren landwirtschaftliche Betriebe mit Landwirtschafts- sowie mit Naturschutzverbänden und der BTU Cottbus-Senftenberg. Gefördert wird ebenfalls eine Konzepterarbeitung zum Aufbau einer Wertschöpfungskette für regionales Lammfleisch, bei der die Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) mit mehreren Schäfereien aus Brandenburg zusammenarbeitet. Für ein weiteres Vorhaben zu bodenschonenden Anbauverfahren, um sowohl Kosten zu sparen und die Ressourcen zu schonen, kooperieren zwei landwirtschaftliche Betriebe miteinander.

Für die Antragstellungen im Rahmen dieses mittlerweile 6. Aufrufes stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.530.000 Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Finanziert wird die Förderung durch den Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).

Anträge – mit dem Formular Teil A und der Konzeptskizze – können ab sofort bis zum 19. März 2021 zur Vorprüfung per Email eingereicht werden an: Marthe.Rissmann@MLUK.Brandenburg.de.

Das Landwirtschaftsministerium führt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen eine Vorprüfung durch und erarbeitet eine fachliche Stellungnahme, in der die grundsätzliche inhaltliche Eignung des Projektes sowie die Vollständigkeit der Projektbeschreibung aus fachlicher Sicht bewertet wird.

Nach abgeschlossener Vorprüfung müssen dann die vollständigen Anträge bis spätestens  09. April 2021 per Post (Eingangsstempel) bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/fachuebergreifend/zusammenarbeit-fuer-landbewirtschaftung-und-klimaschonende-landnutzung/

Die Antragsunterlagen finden Sie unter:

https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/zusammenarbeit-fuer-landbewirtschaftung-und-klimaschonende-landnutzung/index.html


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