Land- und Forstwirte leisten zur Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit hochwertigen und regionalen Lebensmitteln sowie zugleich zum Erhalt unserer natürlichen Lebensräume einen wichtigen Beitrag. Aktuell befinden sich jedoch viele dieser familiengeführten Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage. Die enorm gestiegenen Preise für Energie und Düngemittel sowie Ernteausfälle aufgrund von Dürren, Starkregen und Hagel bedrohen ihre Existenz.

Den agrarpolitischen Sprechern der Fraktionen von CDU und CSU ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, die aus Gewinnschwankungen resultierenden zusätzlichen Steuerbelastungen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch in Zukunft zu reduzieren. Die seit 2016 geltenden Regelungen zur Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sollen nach aktuellem Stand letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2022 anwendbar sein. Damit fällt ein wirksames Instrument zur Krisenbewältigung der Landwirtschaft im Steuerrecht ersatzlos weg.

Die agrarpolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und CSU fordern, dass den Landwirten die Möglichkeit gegeben werden sollte, den Gewinn eines Wirtschaftsjahres auf drei statt wie bisher auf zwei Jahre zu verteilen. Daneben halten sie die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für dringend notwendig, damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe für schlechte Jahre selbst steuerliche Rücklagen bilden und so vorsorgen können.

Quelle: Martin Schöffel

Bildquelle: ML-Archiv


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