Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) begrüßt ausdrücklich den jüngst veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschl. v. 9. 11. 2021 – VII ZR 97/20) zum sogenannten Holz-Streit zwischen dem österreichischen Holzkonzern Klausner und dem Land Nordrhein-Westfalen. Das Land konnte sämtliche Zahlungs- und Leistungssprüche erfolgreich abwehren. Der BGH lässt keine Revision zu. Damit ist der über neun Jahre währende Rechtsstreit zwischen dem Holzkonzern Klausner und dem Land rechtskräftig entschieden.

Der BDF sieht einen Zusammenhang zu weiteren noch anstehenden zivilrechtlichen Klageverfahren zwischen der Holzindustrie und bisher fünf weiteren Bundesländern im Nachgang zum Kartellverfahren. Denn kartellrechtlich ist die Holzindustrie bereits im Jahre 2018 mit ihrer Klage vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Im Nachgang dazu haben namhafte Vertreter der Holzindustrie fünf Ausgleichsgesellschaften gegründet, die nun angebliche Schadenersatzforderungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro gegen die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen auf zivilrechtlichem Wege durchsetzen wollen.

Dazu meint der Bundesvorsitzende Ulrich Dohle:“ Während uns seit drei Jahren unsere Wälder förmlich unter den Fingern wegsterben, hat die Holzindustrie nichts Besseres zu tun, als mit höchst fragwürdigen Modellen aus Abtretungen plus Prozessfinanzierern und einem Heer von Anwälten eine Prozesslawine loszutreten. Diese Auswüchse einer wildgewordenen US-Klageindustrie können dem Wald und der Forstwirtschaft den Rest geben!“ Der Berufsverband sieht die Orientierung und die Wertmaßstäbe der Holzindustrie, die eigentlich ein verlässlicher Markpartner in einem auf Nachhaltigkeit setzenden Cluster der Forst- und Holzwirtschaft sein sollte, als völlig aus dem Ruder gelaufen. Angesichts des Urteils und der dramatischen Lage in unseren Wäldern fordert der BDF die handelnden Akteure und die dahinterstehenden Initiatoren auf, die Situation sowohl juristisch aber vor allem auch politisch neu zu beurteilen. Fred Hansen, BDF-Landesvorsitzender aus Nordrhein-Westfalen ergänzt:“ Nicht erst dieses Gerichtsverfahren hat klargemacht, dass solche Großverträge mit internationalen Holzkonzernen grundsätzlich nicht das Mittel der Wahl sind. Diese benachteiligen kleine und mittelständische holzverarbeitende Betriebe und damit regionale Wertschöpfungsketten.“ Das Motto „wachsen oder weichen“ hat in den vergangenen Jahren zu starken Strukturveränderungen und damit marktbeherrschenden Konzentrationen auf der Holzseite geführt. Das war für Handwerksbetriebe und Verbraucher in diesem Sommer spürbar, als die Schnittholzpreise förmlich durch die Decke gegangen sind. Solche spekulationsbedingten starken Preisschwankungen entkoppelter Märkte schaden aus Sicht der Forstleute-Gewerkschaft dem Image des Naturprodukts Holz.

Die 1,5 Milliarden Schadensersatzforderung der Sägeindustrie entsprechen den im Zusammenhang mit der Waldklimakrise ausgereichten Fördermitteln alleine des Bundes von ebenfalls 1,5 Mrd. Euro. Diese sollen hauptsächlich zum dringend notwendigen klimaangepassten Waldumbau eingesetzt werden.

Die noch ausstehenden Schadenersatzklagen betreffen nicht nur die genannten Bundesländer und damit Steuergelder in schwindelerregender Höhe, sondern auch tausende kommunale und private Waldeigentümer.

„Wenn die Holzindustrie weiterhin die Forstwirtschaft in langjährigen Mammutprozessen vor Gerichte zieht, wird die gesamte Branche das Verständnis der Politik und Gesellschaft verlieren. Eine auf Vertrauen und Glaubwürdige angewiesene Branche, die auf dem Weg der Transformation zur Bioökonomie eine ganz entscheidende Rolle spielen kann, sollte sich jedenfalls anders verhalten! Angesichts der gigantischen Herausforderungen zum Erhalt unserer Wälder bräuchten wir definitiv mehr Forstpersonal und weniger Rechtsanwälte“, so der Bundesvorsitzende Ulrich Dohle abschließend.

Hintergrund

Meldung des Umweltministeriums NRW vom 07.12.2021:

https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/land-nordrhein-westfalen-obsiegt-vor-dem-bgh-im-klausner-holzstreit-1638862430

Meldung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland Pfalz vom  07.12.2021:

https://mkuem.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/waldbesitzende-ueber-kartellklage-zu-rundholzvermarktung-foermlich-benachrichtigt/?no_cache=1&cHash=e5350b359ac04e8ce3354c77738e355e

Meldung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland Pfalz vom 26.06.2020:

https://mkuem.rlp.de/de/pressemeldungen/detail/news/News/detail/kartellklage-ueber-121-millionen-euro-betrifft-hunderttausende-waldbesitzende-und-kann-den-wald-in-rh/?no_cache=1&cHash=88ab18122ef9b83d67ead29b1982527b

Meldung des  JUVE Presseverlages vom 01.07.2021:

https://www.juve.de/verfahren/prozessauftakt-im-holzkartell-saegewerke-verklagen-den-staat-auf-800-millionen-euro/

Quelle: BDF

Bildquelle: Rainer Städing / BDF


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