Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat in einer Mitteilung über Ergebnisse aus dem neuesten Gutachten zum Bodenmarkt  informiert. Das Gutachten zeigt auf, dass sich die landwirtschaftlichen Flächen im Freistaat zum überwiegenden Teil in kleinstrukturiertem Privatbesitz befinden. Das Gutachten wurde vom Thünen-Institut erarbeitet.

„Viele bayerischen Bauernhöfe sind seit Generationen in Familienbesitz. Ziel der Landwirte ist es, ihren Hof bestmöglich zu bewirtschaften und schließlich an die nachfolgende Generation weiterzuvererben. Das ist gelebte Nachhaltigkeit und das müssen wir uns bewahren.“, so Ministerin Kaniber.

Laut den Ergebnissen des Gutachtens befinden sich 95 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Bayern in Privateigentum. Jeweils zur Hälfte sind die Eigentümer Landwirte und Nichtlandwirte. Darüber zeigt das Gutachten die breite und kleinteilige Eigentümerstruktur im Freistaat auf. Die Mehrzahl (52 Prozent) der Eigentümer verfügt über weniger als ein Hektar Landwirtschaftsfläche. Ein weiteres knappes Viertel aller Eigentümer besitzt zwischen einem und fünf Hektar. Rund 20 Prozent der Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen verfügen über bis zu 50 Hektar Fläche, lediglich 0,5 Prozent der Grundstückseigentümer besitzen über 50 Hektar Land. Nur 0,4 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen wechseln den Eigentümer durch Verkauf, überwiegend an ortsnahe Käufer. Nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen gehören nur 0,6 Prozent der Landwirtschaftsfläche. In den ostdeutschen Ländern häufig auftretende sogenanntes „Share Deals“ spielen in Bayern deshalb keine Rolle. Bei diesen erwirbt ein Käufer Grundstücke nicht direkt, sondern Anteile an einer landbesitzenden Gesellschaft. 

Trotz dieser vielen positiven Aspekte steigen die Preise für landwirtschaftliche Flächen gerade auch in Bayern seit Jahren stark an. Bayern ist Zuzugsland und landwirtschaftliche Fläche wird zunehmend für neue Wohnbau- und Industriegebiete, Infrastrukturprojekte oder naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen nachgefragt und in Anspruch genommen. Das Gutachten zeigt auf, dass in der Folge vielfach die Öffentliche Hand und Unternehmen die höchsten Bodenpreise bezahlen. Sie tragen mit ihrer Nachfrage und Kaufkraft damit erheblich zu den Preissteigerungen auch im landwirtschaftlichen Bodenmarkt bei.

„Grundsätzlich zeigt das Gutachten, dass in Bayern bäuerliches Eigentum gut geschützt wird. Die im Gutachten angesprochenen, punktuellen Verbesserungsmöglichkeiten, wie eine bessere Information kaufwilliger Landwirte, sowie die Möglichkeiten zu deren Besserstellung beim Erwerb, werden jetzt geprüft“, so Ministerin Kaniber.

Das Gutachten zum Bodenmarkt wurde durch die Staatsregierung in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Untersuchungen wurden umfangreiche Auswertungen von Bewegungen auf dem bayerischen Bodenmarkt vorgenommen. Grundlage waren detaillierte Daten aus dem bundesweit einzigartigen elektronischen Verfahren zum Grundstücksverkehr, welches vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2019 in Betrieb genommen wurde.

Quelle: StMELF

Bildquelle: ML-Archiv


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