Am Dienstag, dem 13.4.2021 fand die Gründung der Klagegemeinschaft „sächsische Landwirte GbR “ zum Klageverfahren gegen die sächsische Düngeverordnung statt.

Gemeinsam mit den Verbandspartnern vom sächsischen Landesbauernverband – Torsten Krawczyk, Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen – Dr.Hartwig Kübler sowie von unserem Vereinsvorsitzenden Paul Kompe wurde der Gesellschaftervertrag unterzeichnet.

Die registrierten Betriebe wurden alle über den weiteren Werdegang informiert.

Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit sich an dem Klageverfahren, durch Rote Gebiete aber auch solidarisch , zu beteiligen.

Historie:
Die Richtlinie 91/676/EWG der Europäischen Union (Nitratrichtlinie) aus dem Jahr 1991 soll eine Verunreinigung des Grund- und des Oberflächenwassers durch Nitrate aus der Landwirtschaft, vor allem durch die Düngung, verhindern.

Als Grenzwert wurden 50 Milligramm Nitrat je Liter festgelegt.

Dabei soll die Anwendung von Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft – gefördert (?) werden. Diese Richtlinie sollte bis 20. Dezember 1993 in allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt sein. In Deutschland erfolgte diese Umsetzung erst zum 26. Januar 1996 mit der damaligen Düngeverordnung, die in der Folge bis 2017 weiter reglementiert wurde.

Der Europäische Gerichtshof hat auf Betreiben der EU-Kommission für Umwelt, Meere und Fischerei in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Juni 2018 festgestellt, dass diese Düngeverordnung nicht ausreicht, um den Verpflichtungen aus der Nitratrichtlinie nachzukommen. Deutschland habe laut der EU-Kommission keine Zusatzmaßnahmen ergriffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und einschlägige Rechtsvorschriften hinsichtlich der EU-Standards zu überarbeiten. Auch die laufende Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms zur Verhinderung der Verunreinigung von Gewässern sahen, aus Sicht der EU-Kommission, demnach keine ausreichenden Maßnahmen vor.

Am 25. Juli 2019 hat die Europäische Kommission an Deutschland ein Aufforderungsschreiben aufgrund des andauernden Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie gemäß Artikel 260 des Vertrags von Lissabon übermittelt. Die Kommission mahnte Deutschland erneut, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2018 umzusetzen. „Es besteht für die deutschen Behörden dringender Handlungsbedarf.

Die Wasserqualität in Deutschland zeigt keine Anzeichen für Besserung. Die Qualität des Grundwassers in Deutschland gehört zu den schlechtesten in Europa“, erklärte der damalige EU-Umweltkommissar Karmenu Vella.

Mit dem Vertragsverletzungsverfahren drohten Deutschland letztlich erhebliche Strafzahlungen bis über 800.000 Euro pro Tag, wenn nicht hinreichende Maßnahmen in der Düngeverordnung umgesetzt würden.

Dies wiederum sei letztlich Ländersache.

Mit der Änderung der Düngeverordnung im Freistaat Sachsen wurden erstmals im Jahr 2019 anhand von über 1.700 Grundwassermessstellen Gebiete (rote Gebiete) unter Anwendung einer landesspezifischen Binnendifferenzierung ausgewiesen, bei denen der ermittelte Nitratgehalt im Grundwasser 50 Milligramm Nitrat und mehr betrug.

In der Summe betrafen das für das Jahr 2019 reichlich 170.000 Hektar und 2020 knapp 156.000 Hektar im Freistaat Sachsen.

Die Landwirte in Sachsen zweifelten die Funktionsfähigkeit dieser dazu herangezogenen Messstellen an. Dies war Anlass, dass der Verbandsrat des Sächsischen Landesbauernverbandes e. V. (SLB) im Januar 2020 den Beschluss fasste, die Messstellen anhand eines Gutachtens von einem renommierten Unternehmen überprüfen zu lassen.

Im Ergebnis des Gutachtens wurde festgestellt, dass vor dem Hintergrund des Datenschutzes lediglich Daten von 173 staatlichen Messstellen in den roten Gebieten zur Verfügung standen.

Auf Grundlage dieser bereitgestellten Daten durch das LfULG wurden bei 115 Messstellen gravierende bauliche Mängel, bei 16 eine gänzlich fehlende und bei weiteren 80 eine nicht nachprüfbare Funktionsfähigkeit, bei 18 keine und weiteren 57 eine nicht bewertbare Repräsentanz gutachterlich festgestellt.

Demnach stufte der Gutachter 127 der 173 untersuchten Messstellen in der Gesamtbewertung, das entspricht 73 Prozent, als „ungeeignet“, 18 als „eingeschränkt geeignet“, weitere 21 als „nicht bewertbar“ und nur 7 Messstellen als „geeignet“ ein.

Quelle: Land schafft Verbindung – Sachsen

Bildquelle: Land schafft Verbindung – Sachsen