Weitere Insekten wurden am 5. Januar als neuartiges Lebensmittel in der EU zugelassen. Die EU-Mitgliedstaaten haben einem entsprechenden Vorschlag für Getreideschimmelkäfer der Europäischen Kommission zugestimmt. Nachdem 2021 schon der Gelbe Mehlwurm zugelassen wurde nun ein laut EU-Bezeichnung weiteres „neuartiges Lebensmittel“ für den menschlichen Verzehr genehmigt.

Zitat von der EU Seite:

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/58 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als neuartiges Lebensmittel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470.

Der Verzehr von Larven von Alphitobius diaperinus kann allergische Reaktionen bei Personen auslösen, die gegen Krebstiere und Hausstaubmilben allergisch sind. Ferner befand die Behörde, dass weitere Allergene in das neuartige Lebensmittel gelangen können, wenn diese Allergene in dem Substrat enthalten sind, das an die Insekten verfüttert wird. Daher ist es angezeigt, dass Larven von Alphitobius diaperinus in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form als solche sowie Lebensmittel, die diese enthalten, gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2015/2283 entsprechend gekennzeichnet werden.

Der vollständige Bericht der EU ist hier zu lesen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0058

Quelle: EU

Bildquelle: ML-Archiv


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