Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung nach der so genannten Transparenzrichtlinie bei der Europäischen Kommission notifiziert. Das heißt, die EU-Kommission hat den Gesetzentwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland grundsätzlich geprüft. Sie hat im Rahmen dieses Verfahrens keine Bedenken geäußert. Das BMEL begrüßt dieses Ergebnis ausdrücklich.

Ziel der Bundesregierung ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte Wahl für mehr Tierschutz bekommen. Mit dem geplanten ersten Schritt wird unverpacktes Schweinefleisch gekennzeichnet. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Wesentliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren können eine erneute Notifizierungspflicht auslösen.

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Ziel der Bundesregierung ist es, die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten. Geplant sind fünf Haltungsformen, beginnend mit unverarbeitetem Schweinefleisch. Weitere Lebensabschnitte, Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten werden folgen.

Das Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung umfasst neben der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung drei weitere zentrale Bausteine: Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen und bessere Regelungen im Tierschutzrecht.

Quelle: BMEL

Bildquelle: ML-Archiv