Nach den Starkregen und den Überschwemmungen des Sommers haben viele Betriebe in den betroffenen Regionen mit Futterknappheit zu kämpfen. Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, können ab sofort Tierhalter in besonders betroffenen Gebieten den Aufwuchs auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfrüchten und Untersaaten für Futterzwecke nutzen.

„Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Wir haben uns schon frühzeitig und als erstes Bundesland beim Bund intensiv dafür stark gemacht, dass wir diese Möglichkeit nutzen können, um den von der Futterknappheit betroffenen Betrieben zu helfen. Wir wollen nicht, dass durch eine Notlage noch eine weitere dazu kommt“, sagte die Ministerin.

Die Regelung gilt in den Landkreisen Ansbach, Berchtesgadener Land, Erlangen/Höchstadt, Forchheim, Fürth, Haßberge, Hof, Kitzingen, Miesbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Schweinfurt, Traunstein und Würzburg sowie in den kreisfreien Städten Ans-bach, Erlangen, Fürth, Hof, Kempten, Rosenheim, Schweinfurt und Würzburg.

Die Landwirte in diesen Gebieten benötigen zur Futternutzung der ÖVF-Zwischenfrüchte und Untersaaten weder eine Genehmigung noch eine Anzeige. Zulässig ist auch die Futternutzung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, beispielsweise zwischen Ackerbau- und Futterbaubetrieben.

Alle weiteren Auflagen, dass zum Beispiel bei der ÖVF-Zwischenfrucht eine Saatgutmischung aus mindestens zwei zugelassenen Arten verwendet wird oder die verbleibenden Stoppel bis 15. Januar des Folgejahres auf der Fläche bleiben müssen, bleiben unverändert bestehen. Bereits im Juli wurde in den betroffenen Gebieten die Futternutzung der ÖVF-Brachen freigegeben. Beide Maßnahmen dienen dazu, dem Futtermangel wirksam zu begegnen.

Quelle: StMLF

Bildquelle: ML-Archiv