Am 8. Oktober begannen die diesjährigen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Bereich der Bundesländer. Bis auf Hessen werden die Länder durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder vertreten. Auf Arbeitnehmerseite verhandeln der Deutsche Beamtenbund und die Gewerkschaft Verdi.

„Von den Arbeitgebern liegt nur eine Forderung auf dem Tisch: Der sogenannte Arbeitsvorgang, der die Einstufung der Beschäftigten regelt, soll neu formuliert werden.“, so Gerhard Tenkhoff, stellvertretender Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Forstleute (BDF).

„Wir befürchten dadurch künftig eine schlechtere Einstufung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder und lehnen diese Forderung entschieden ab.“ Die erste Verhandlungsrunde, bei der die Gewerkschaften eine Lohnerhöhung von 5 Prozent, mindestens aber 150 Euro Lohnerhöhung für die unteren Beschäftigungsgruppen mit einer Laufzeit von 12 Monaten forderten, endete ergebnislos.

Mit einem bundesweiten „Forstaktionstag“ werden die Beschäftigten der Forstbranche am 12. Oktober mit vielfältigen Aktionen auf ihre Forderungen hinweisen, bevor es am 1. November 2021 in die zweite Verhandlungsrunde geht.

„Es ist ein Unding, in Zeiten wo der öffentliche Dienst dringend qualifiziertes Personal braucht, die Einstufung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiter zu verschlechtern und die Löhne nicht angemessen zu erhöhen“, so BDF-Bundesvorsitzender Ulrich Dohle.

„Wir Forstleute sind auch bereit an Streiks teilzunehmen, wenn sich die Arbeitgeberseite nicht bewegt. Das könnte zum Beispiel die angespannte Holzversorgung in der Bauwirtschaft in der nun beginnenden Holzerntesaison treffen.“ 

Der Bund Deutscher Forstleute ist die Forstgewerkschaft im Deutschen Beamtenbund und vertritt rund 10.000 Beschäftigte im weitverzweigten Forstsektor; darunter viele Mitarbeiter in den öffentlichen Forstbetrieben und Forstverwaltungen. Die meisten öffentlichen Forstbetriebe sind dazu übergegangen ihre Beschäftigten nicht mehr zu verbeamten. Dadurch sind immer mehr Beschäftigte im Forstbereich an Tarifverträge gebunden. Allerdings werden gewöhnlich die Ergebnisse der Tarifverhandlungen auch auf die Beamten übertragen. Dies würde direkt auch zu einer schlechteren Besoldung der Beamten führen, sollte sich die Tarifgemeinschaft der Länder mit ihrer Forderung zum Arbeitsvorgang durchsetzen.

Quelle: BDF

Bildquelle: ML-Archiv