Bei ihrer heutigen Ratstagung in Brüssel haben die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und ihre europäischen Amtskollegen Ratsschlussfolgerungen zur EU-Waldstrategie 2030 der EU-Kommission beschlossen.

Darin betonen die Mitgliedstaaten die Notwendigkeit, die verschiedenen Funktionen der Wälder zu wahren und zu stärken. Zentralistische Verschiebungen der Waldplanung durch die Kommission werden mit Verweis auf das Subsidiaritäts-Prinzip entschieden abgelehnt. 

Bezüglich der Umsetzung der Strategie wird die Kommission aufgefordert, ein gemeinsames Arbeitsprogramm vorzulegen zu den drei vordringlichen Themen: Anpassung der Wälder an den Klimawandel, Förderung der Bioökonomie sowie Stärkung der Waldbiodiversität. 

Julia Klöckner: „Im Rat haben wir unsere Haltung zur EU-Waldstrategie bereits 2020 klar zum Ausdruck gebracht: Wir müssen unsere Wälder weiterhin nicht nur nachhaltig, sondern multifunktional und aktiv bewirtschaften. Es geht um eine gute Balance zwischen Biodiversität, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit, um die Eigenversorgung der EU mit Holz zu sichern. Denn auch dem Umwelt- und Klimaschutz ist nicht gedient, wenn wir immer mehr Holz aus Drittstaaten mit niedrigeren Nachhaltigkeitsstandards importieren. Von der EU-Kommission erwarten wir ein ausgewogenes Handeln zwischen den Klima- und Biodiversitätszielen, den Bioökonomiezielen und der stärkeren Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Zudem brauchen wir keine Vergemeinschaftung und keine Zentralisierung in der Waldpolitik. Diese liegt aufgrund der Vielfalt der Wälder in Europa aus guten Gründen bei den Mitgliedstaaten. Das muss aufgrund des reichhaltigen Wissens und der praktischen Erfahrungen unserer Forstleute auch so bleiben. Wir stellen uns daher klar gegen eine Aufweichung der Subsidiarität in diesem Bereich.“ Die Mitgliedstaaten kritisieren in ihren Ratsschlussfolgerungen zum Kommissionsvorschlag der EU-Waldstrategie 2030 insbesondere die folgenden Punkte:

  • Unausgewogenheit der Strategie und einseitige Betrachtung der Umweltziele (Klima und Biodiversität) bei gleichzeitiger Vernachlässigung des Beitrags bewirtschafteter Wälder und von Holz zur Bioökonomie.
  • Nichtbeachtung von Verlagerungseffekten der Holznutzung in Drittstaaten mit geringeren Waldbewirtschaftungsstandards als in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Vergemeinschaftung der Waldpolitik und Zentralisierung waldbaulicher Vorgaben vor dem Hintergrund der Vielfalt der Wälder und der forstlichen Ausgangsbedingungen in den Mitgliedstaaten.
  • Nutzung der Berichte aus den Wäldern im NATURA 2000-Netzwerk zur Begründung eines Handlungsbedarfs unter gleichzeitiger Nichtbeachtung der offiziellen Waldinventurdaten der Mitgliedstaaten.
  • Nichtbeachtung der unter deutscher Ratspräsidentschaft gefassten Ratsschlussfolgerungen, insbesondere hinsichtlich künftiger verstärkter Zusammenarbeit auf EU-Ebene. Stattdessen „Top-down“-Ansatz mit ausschließlichen Vorgaben und Maßnahmen der für die Waldpolitik nicht zuständigen EU-Kommission ohne ausreichende Beteiligung des zuständigen beratenden Ausschusses.
  • Vorgeschlagene Zertifizierung naturnaher Waldwirtschaft und eines eigenständigen EU-Zertifikates sowie der obligatorisch der EU vorzulegenden „strategischen Waldpläne“ bieten vor dem Hintergrund der bereits bestehenden und international anerkannten Waldzertifikate und der Fülle der bereits auf Ebene der Mitgliedstaaten vorliegenden Strategien, Pläne und Programme keinen Mehrwert.
  • Jenseits der abgestimmten Kriterien und Indikatoren des Forest Europe-Prozesses, dem sowohl Mitgliedstaaten wie EU als Unterzeichner verpflichtet sind, sollen zusätzliche Kriterien nachhaltiger Waldbewirtschaftung nur für die EU erarbeitet werden.

Thema der Beratungen war ebenfalls die Farm-to-Fork-Strategie, zu der im Oktober eine zweite Konferenz zur Umsetzung stattfand. Bundesministerin Klöckner unterstrich das Ziel eines fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystems, mahnte die EU-Kommission in diesem Zusammenhang aber an, die zugesagte Folgeabschätzung vorzulegen:  „Es ist gut und wichtig, dass die Öffentlichkeit bei der laufenden Umsetzung der Farm-to-Fork-Strategie eingebunden und beteiligt wird und die Kommission berichtet, wie sie vorankommt. Gleichzeitig steht die Kommission aber weiter in der Pflicht, Folgeabschätzungen zu den geplanten Einzelmaßnahmen der Strategie vorzulegen. Das war ein klarer Auftrag aus den Ratsschlussfolgerungen, die wir 2020 unter deutscher Präsidentschaft beschlossen hatten. Denn wenn wir weiter regionale Produktion und Ernährungssicherheit wollen, dürfen wir die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Land- und Ernährungswirtschaft nicht gefährden. Diese Folgeabschätzungen stehen bisher noch aus“, so die Bundesministerin.

Quelle: BMEL

Bildquelle: ML-Archiv


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