Jetzt im Frühjahr sind die Böden witterungsbedingt sehr feucht. Den Beginn der wärmeren Jahreszeit nutzen Landwirte, um die über den Winter angestaute Gülle auf ihre Felder auszubringen und auch das Baugewerbe führt ihre Gewerke fort.

Allen gemein ist, dass sie mit ihren schweren Fahrzeugen über das feuchte Erdreich fahren und beim Wiedereinfahren auf die Fahrbahn diese mit erheblichen Schmutz verunreinigen. Dadurch wird die Fahrbahn rutschig und es entsteht eine Unfallgefahr für andere Verkehrsteilnehmer.

Insbesondere die Zweirad- beziehungsweise Motorradfahrer, die nun wieder in die Saison starten, sind hier stark betroffen. Gemäß § 32 StVO ist der Verantwortliche dieses Verkehrshindernisses verpflichtet, diese Gefahrenstelle kenntlich zu machen und unverzüglich zu beseitigen. Ist es dunkel, dämmerig oder erfordern es die Sichtverhältnisse in sonstiger Weise, zum Beispiel durch Nebel, sind Beleuchtungsmittel zu benutzen.

Eine Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Jedoch sollte man die straf- und zivilrechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls bedenken, bei dem ein Verkehrsteilnehmer verletzt und/oder sein Fahrzeug beschädigt wurde. Hier können hohe Schadensersatzsummen entstehen. Als Verursacher sollten Sie daher umgehend eine Reinigung durchführen.

Quelle: Kreispolizeibehörde Höxter / Presseportal

Bildquelle: Kreispolizeibehörde Höxter / ML-Archiv


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