Die Bundesregierung plant im Moment eine Abschöpfung von Strommarkterlöse. Dies würde nach dem Plan der Regierung vor allem die regionalen mittelständischen Biogasstromerzeuger treffen.

Kohlekraftwerke wären von diesen Plänen ausgenommen.

Hierbei soll den Betreibern der alte EEG Preis von 20 Cent/kWh zugesichert werden, mit einem geringen „Aufschlag als Sicherheitspuffer für gestiegene Kosten“ von 3 Cent/kWh. Alles was darüber hinaus erlöst wird, will der Staat zu 90% Abschöpfen. Die vom Staat vor Jahrzehnten zugesicherte EEG Vergütung, die bei der Inbetriebnahme der Anlagen damals festgesetzt wurde, sowie die neue Art der Finanzierung, reichen mittlerweile nicht mehr um die enorm gestiegenen Material, Reparatur und Substratkosten decken zu können.

Gerade Biogas als Teil der erneuerbaren Energien ist überaus grundlastfähig, zuverlässig und auch als Puffer für Stromspitzen sehr gut geeignet, es wäre fatal für die Regionen diese Versorgung zu gefährden!

Sollten die Pläne so durchgeführt werden, würde die sichere dezentrale Energieversorgung mit Strom und auch Wärme dadurch abgewürgt werden, während z.B. umweltschädliche Steinkohlekraftwerke ihre höheren Einnahmen zur Deckung ihrer gestiegenen Kosten behalten dürfen! Zehntausende Haushalte und Wärmeabnehmer wären hier direkt betroffen.

Die Strompreisbremse soll sogar rückwirkend schon ab dem 1.März 2022 gelten. Somit wird sie die Betreiber zusätzlich belasten, die einen Teil der Zusatzkosten damit abgefedert und dringend notwendige Investitionen damit bereits bezahlt haben.

Den Strompreis auf ein vernünftiges Maß beschränken zu wollen ist grundsätzlich eine gute Sache, die Deckung von gestiegenen Kosten für die Betreiber muss aber unbedingt sichergestellt werden, da sonst die regionale Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien zusammenbricht. Deswegen ist eine Abschöpfung so wie es der Staat im Moment plant für Biogas, wie auch für alle anderen Betriebszweige, gänzlich abzulehnen!

Biogasanlagen sind Biomethananlagen! Es gibt keine Begründung Biogas hierbei anders zu bewerten als Biomethan.

Landwirtschaft verbindet Bayern e.V. fordert deswegen, die Biogasanlagen als Biomethanerzeugungsanlagen zu behandeln. Da die Erzeugung von Biomethan sich um eine Urproduktion handelt, darf sie nicht wie von der Politik gefordert abgeschöpft werden.

Quelle: Landwirtschaft verbindet Bayern e.V.

Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv


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