Neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft zu senken. Daher hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“ erlassen.

Tierische Exkremente, wie Gülle, Jauche, Mist oder Hühnertrockenkot, fallen bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung in nicht unerheblichen Mengen an. Aufgrund ihres Nährstoffreichtums und der Humusreproduktionswirkung werden sie auf landwirtschaftlichen Flächen zu Düngezwecken eingesetzt. Die als Wirtschaftsdünger bezeichneten tierischen Ausscheidungen setzen bei der Lagerung und Aufbringung klimarelevante Emissionen sowie Luftschadstoffe frei und befeuern so die Klimakrise. Diese gilt es im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft so weit wie möglich zu vermeiden. Aktuell stellt die Biogastechnologie mit der anaeroben Vergärung und Nutzung des entstehenden Methangases die einzige technisch und wirtschaftlich etablierte Option zur Reduktion insbesondere der Methanemissionen bei der Wirtschaftsdüngerlagerung dar.

Aktuell werden in Deutschland rund 30 Prozent des Wirtschaftsdüngeranfalls in Biogasanlagen zur Energieerzeugung eingesetzt und dadurch treibhausgasrelevante Emissionen in einer Größenordnung von etwa 1,5 Mio. t CO2-Äquivalent vermieden. Dieser Anteil soll durch die Fördermaßnahmen dieser Richtlinie gesteigert werden.

Zum Projekt:

Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen Investitionen von Biogasanlagenbetreibern im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zur Steigerung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern anteilig bezuschusst werden. Ziel ist die Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen in der Landwirtschaft aus dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern allgemein durch die zusätzliche Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen.

 Im Einzelnen gefördert werden sollen:

  • Gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände, sofern keine rechtlichen Vorgaben zur gasdichten Abdeckung bestehen
  • Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen unter der Voraussetzung einer Erhöhung des Wirtschaftsdüngeranteils am Substrateinsatz:
    • Maschinen, Geräte und Anlagen zur Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen;
    • Bau von zusätzlichen Lagerbehältern aufgrund höherer Wirtschafts-düngermengen sowie damit einhergehender höherer Mengen an Gärrückständen;
    • Maßnahmen zur Annahme von Wirtschaftsdüngern von anderen Betrieben und zur logistischen Umsetzung der Wirtschaftsdüngermobilisierung;
  • Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, unter der Voraussetzung eines Wirtschaftsdüngeranteils von mindestens 80 Masseprozent an der jährlich eingesetzten Substratmenge
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen

Pro Unternehmen und Investitionsvorhaben werden bis zu 200.000 Euro gefördert.

Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Hintergrund:

Zweck der Förderrichtlinie ist die Reduzierung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen (insbesondere Methan) aus dem Umgang mit Wirtschaftsdüngern durch die zusätzliche Nutzung von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen. Gleichzeitig soll durch die energetische Nutzung dieser Substrate ein Beitrag zur Erhöhung der Produktion erneuerbarer Energien geleistet werden.

Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie unter https://wirtschaftsduenger.fnr.de/.

Quelle: BMEL

Bildquelle: ML-Archiv