Die entscheidende Zeit, um die Erträge der diesjährigen Ernte trotz Frühsommertrockenheit noch zu sichern, ist jetzt. Durch ihre behördlich begrenzten Bewässerungsrechte werden die Bauern jedoch dazu gezwungen, sich zwischen ihren beregnungsbedürftigen Feldfrüchten zu entscheiden. „Derzeit vertrocknet uns das Getreide, weil wir unsere Bewässerungsrechte für die unverzichtbare Beregnung unserer Kartoffeln aufsparen müssen“, erläutert Thorsten Riggert, Vorsitzender des Bauernverbandes Nordostniedersachsen.

Auf den Böden im Landkreis Celle sei die Bewässerung zum Beispiel auf jährlich maximal 54 Liter pro Quadratmeter begrenzt und auch nur für einen Teil der Anbaufläche erlaubt – das sind zwei Beregnungsdurchgänge. Riggert weist darauf hin, welche Vorteile es geben würde, wenn die Wassermenge in diesem Jahr ausnahmsweise um 30 Liter je Quadratmeter erhöht würde.

„Aufgrund großen Verknappung von Getreide durch den Überfalls Russlands auf die Ukraine als „Kornkammer Europas“ ist es derzeit sehr wichtig, mehr Getreide in der EU und in Deutschland zu ernten“, hebt er hervor. Die Feldberegnung sei die derzeit einzige schnell verfügbare Möglichkeit, die Erntemenge beim Getreide zu erhöhen. Vor allem, nachdem der Zeitpunkt für andere Optionen wie eine höhere Stickstoffdüngung oder die Wiederaufnahme der Bewirtschaftung von Brachflächen nun verstrichen ist.

„Wir haben in Deutschland nur eine Ernte im Jahr“, verdeutlicht er. Der nächste Zeitpunkt, die besten Voraussetzungen für das Einfahren einer guten Ernte mit guter Qualität zu schaffen, liegt erst wieder im kommenden Herbst.

„Wahrscheinlich wird eine Anhebung der Bewässerungsrechte nicht von allen Betriebsleitern ausgereizt“, vermutet Riggert. Die Erhöhung der erlaubten Wassermenge zur Versorgung der Feldfrüchte würde jedoch zu mehr Sicherheit führen und die Landwirte veranlassen, ihre Beregnungsstrategie zu ändern. Für die Getreidefelder wäre diese Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt dringend nötig, um ihren Ertrag zu verbessern.

„Der Ball liegt vor allem im Feld des Umweltministeriums, das den zuständigen Landkreisen aus Gründen des öffentlichen Interesses erlauben kann, bei Erhöhungsanträgen unbürokratisch den vorzeitigen Beginn der Bewässerung zuzulassen, bevor das länger währende formelle Verfahren abgeschlossen ist“, drängt Riggert auf eine schnelle Entscheidung.

Quelle: Landvolk Niedersachsen

Bildquelle: Landvolk Niedersachsen


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