Gefährdetes Gebiet umfasst ca. 110Tsd. ha
- davon 60,4Tsd. ha Wald, 33,5Tsd. ha Acker und Grünland
- 182 landwirtschaftliche Betriebe, davon 41 Betriebe mit Schweinehaltung
- insgesamt 12.710 Schweine
- zusätzliche Information von der Internetseite des MLUK:
- fünf Betriebe mit Bestandsgrößen zwischen 200 und 5.000 Schweinen
- zwei Freilandhaltungen
- in der derzeitigen Kernzone keine Schweinehaltung
- aktuell Fallwildsuche
Aktueller Stand und Ausblick über die Maßnahmen zur Eindämmung der ASP
- 3 wesentliche Aufgaben:
- Ausmaß der Verbreitung feststellen
- weitere Ausbreitung verhindern
- Biosicherheit in Schweinehaltungen sicherstellen
- aktuell noch vorläufiges Gebiet -> erst wenn feststeht, bis wohin sich die ASP ausgebreitet hat, ist die endgültige Gebietskulisse definiert
- für angeordnete Maßnahmen wird entschädigt -> entsprechender Erlass aus März 2020 wird angepasst
- Maßnahmen im gefährdeten Gebiet: u.a.
- Einzäunung der Kernzone -> Betretungsverbot
- Zaun fällt Vandalismus zum Opfer
- Kontrolle durch Landesforstbetrieb wird organisiert
- Jagdverbot
- vorläufiges Nutzungsverbot land- und forstwirtschaftlicher Flächen -> wenn das Ausmaß der Ausbreitung feststeht, also die Fallwildsuche abgeschlossen ist, kann über Aufhebung gesprochen werden
- Zeithorizont nicht definierbar
- jegliche Feld-/Ackerbewirtschaftung (z.B. Ernte, Pflügen, Aussaat) ist untersagt -> ansonsten Gefahr, dass Kadaver unterpflügt, verbreitet usw.
- Kontrolle aller Schweinhaltungen auf Einhaltung der Biosicherheitsvorschriften
- Verbot Auslaufhaltungen/Freilandhaltungen
- Verbringungsverbot für frisches Wildschweinfleisch und Wildschweinerzeugnisse aus dem gefährdeten Gebiet
- Fallwildsuche im Kerngebiet und im gefährdeten Gebiet
- In erster Linie durch ortsansässige Jagdausübungsberechtigte
- Unterstützung durch Hubschrauber mit (Wärmebild-)Kamera, Drohnen, Hundesuchstaffel, Mitarbeiter Landesforstbetrieb
- Prämie für Finder in Höhe von ca. 100€ pro Fallwild
- Einzäunung der Kernzone -> Betretungsverbot
- Einrichtung von „Bürgertelefonen“ beim MSGIV und in LOS geplant
- Zaunbau an deutsch-polnischer Grenze wird weiterhin vorbereitet, soll zeitnah beginnen
- Wildbrücken werden bei weiterer Ausbreitung gesperrt
Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in der betroffenen Region
- Land Brandenburg wird Fond bilden zur Unterstützung der Landwirte
- es bedarf aber auch einer Unterstützung der Landwirte untereinander -> z.B. Unterstützung bei Futterknappheit
- Gespräch mit Schlachthof Vion in Perleberg -> Schweine aus Brandenburg werden weiterhin angenommen, allerdings nur Bestandskunden
- Land Brandenburg beteiligt sich an den Kosten für die Entschädigung, die die Landkreise leisten müssen
Strategie zur Bejagung und ASP-Beprobung des Schwarzwildes
- Wenn Fallwildsuche abgeschlossen und Ausbreitungsgrad bekannt -> Übergang zur Bejagung, auch mit zur Hilfenahme von Fallen
- Beprobung und Entsorgung von Fallwild durch das Veterinäramt organisiert
Anmerkungen von Landwirten:
- Umgang mit Weidetierhaltung im gefährdeten Gebiet nicht geklärt -> wurde auch nicht geklärt im Gespräch
- Maisimport aus Polen aus fragwürdiger Lagerung wird kritisch gesehen
- Hauptkritikpunkt: mangelhafte Kommunikation
- Vorschlag, dass im gefährdeten Gebiet leichte ackerbauliche Maßnahmen dennoch durchgeführt werden können
- Unverständnis über Jagdverbot und Ernteverbot
- Kurzarbeitergeld für Landwirte sollte unbürokratisch beantragt werden können