Aus Sicht der AbL geben die Ergebnisse der Agrarministerkonferenz (AMK) zur nationalen Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) nach 2023 keine ausreichenden Antworten auf die drängenden ökonomischen, sozialen und ökologischen Fragestellungen der Zukunft und lässt die Mehrzahl der Bäuerinnen und Bauern in Deutschland in weiten Teilen mit ihren Herausforderungen alleine.

Anstatt eine Obergrenze für die Förderung von wenigen Großbetrieben zu beschließen, haben die Ministerinnen und Minister eine Obergrenze für die einkommenswirksame Entlohnung von Leistungen der Bäuerinnen und Bauern für den Natur- und Klimaschutz beschlossen.

Der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz kommentiert grundsätzlich:


„Es wäre notwendig gewesen, ehrlich zu sagen, dass die bisherige Form der Verteilung der Steuergelder keine Zukunft hat. Die AMK hat es trotz erster zaghafter Schritte verpasst, den notwendigen Systemwechsel in eine neue Agrarpolitik einzuleiten. Um die EU-Gelder für die Bäuerinnen und Bauern langfristig zu sichern, wäre eine grundsätzliche Abkehr der weitestgehend unqualifizierten Flächenzahlung nötig gewesen.“


Der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz zur fehlenden Obergrenze im Beschluss:


„Dass die Ministerinnen und Minister auch weiterhin Millionen an Fördergeldern an wenige Großbetriebe vergeben wollen, die nachweislich hohe Gewinne machen, ohne eine Obergrenze einzuziehen, ist weder zu vermitteln noch zu akzeptieren. Die Bundesregierung muss in ihrer anstehenden Kabinettsbefassung in Bezug auf eine gerechte Verteilung der Fördermittel deutlich über die Ergebnisse der AMK hinausgehen und eine konsequente Obergrenze bei der Vergabe der Fördermittel umsetzen. Die Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe ist zu verdreifachen.“

Martin Schulz zu den Öko-Regelungen:


„Mit ihrem Beschluss, die Öko-Regelungen auf 25 Prozent zu begrenzen statt dynamisch ansteigen zu lassen, lassen die Ministerinnen und Minister die Bäuerinnen und Bauern mit den anwachsenden Herausforderungen des Natur- und Klimaschutzes in weiten Teilen alleine und haben es verpasst die Einkommenssicherung schlüssig mit den Herausforderungen des Natur- und Tierschutzes zu verknüpfen. Die AbL fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, im anstehenden Gesetzgebungsverfahren die Beschlüsse der AMK bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.“


Hintergrundinformationen:

  • Berechnungen der AbL zeigen, dass von einer Obergrenze der Basisprämie bei 150.000 € voraussichtlich nur 0,6 Prozent aller Betriebe betroffen wären. Betriebe dieser Größenordnung verfügen laut Studien des Thünen-Instituts über einen Gewinn je nicht entlohnter Arbeitskraft von rund 120.000 € und haben somit vielfach keine Einkommensstützung nötig.
  • In der aktuellen Förderperiode erhalten kleinere und mittlere Betriebe durch die Umverteilungsprämie eine zusätzliche Förderung von max. rund 2.000 €/Betrieb. In der kommenden Förderperiode soll dieser Betrag auf max. rund 3.200 €/Betrieb angehoben werden. Die von der AbL geforderte Verdreifachung dieser Förderung begründet sich ebenfalls auf Ergebnissen des Thünen-Instituts, wonach Betriebe dieser Größenordnung je nicht entlohnter Arbeitskraft einen Gewinn zwischen 20.000 und 30.000 € erwirtschaften.
  • Die Stellungnahme der AbL zu den Gesetzentwürfen des BMEL zur künftigen GAP.
  • Die Stellungnahme der AbL zum Schutz der biologischen Vielfalt in der GAP.

Quelle: Abl

Bildquelle: AbL/Gehrmann