Die Landwirte von Land schafft Verbindung Schleswig-Holstein + Hamburg e.V. projizieren auf den Schleswig-holsteinischen Landtag verschiedene Bilder als „Mahnung„!

  • IMMER BILLIGER. URWALD LEER
  • WEGEN UNS MUSS DER REGENWALD NICHT BRENNEN
  • RAPSÖL ZU TEUER? EEG IM REGENWALD FEUER
  • GENERATIONEN DENKEN NICHT IN KAMPAGNEN.
  • VIELFALT SCHÜTZEN. EXISTENZEN ERHALTEN
  • MIT LEBENSMITTELN. DEALT MAN NICHT
  • AGRARPAKET KOMMT. BAUER GEHT.

Die Wahrheit ist wie immer komplex: Die aktuelle Gesetzesvorlage zum Aktionsprogramm Insektenschutz (API) wird am Ende zu mehr Brandrodung in internationalen Zusammenhängen führen und die Industrialisierung der deutschen Landwirtschaft befördern. Es benachteiligt außerdem nachhaltig positionierte deutsche Landwirte, die z.T. bereits seit Jahrzehnten zum Zwecke des ökologischen Ausgleichs, sowie erweiterter Biodiversität artenvielfältiges Grünland, Streuobstwiesen etc. kultivieren.

Das aktuelle Vorgehen ergibt für regional orientierte Landwirte, denen die Gesundheit ihrer Landflächen und der darauf lebenden Insekten am Herzen liegen aus unserer Sicht wenig Sinn und gefährdet vielmehr die Existenzen regional wirtschaftender Bäuerinnen und Bauern.

Das Aktionsprogramm Insektenschutz (API) wurde vom Bundeskabinett (SPD und CDU/CSU)
beschlossen und durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren. Auch die schleswig-holsteinische Landesregierung wird sich spätestens im Bundesrat dazu positionieren müssen, der sich erstmalig am 26. März 2021 mit dem Thema beschäftigt. „Natürlich brauchen wir Insektenschutz, aber wir brauchen ihn wissenschaftlich basiert, wir brauchen ihn ausgeglichen und wir brauchen ihn gemeinsam mit der Landwirtschaft. Er muss nachhaltig sein für die Insekten, aber er muss auch nachhaltig sein für unsere Betriebe.“ sagt Tilo v. Donner von LsV SH+HH e.V.

Deutschland zu einem reinen Natur- und Landschaftspflege-Standort umzugestalten, um sich als Regierung in Sachen Natur- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit eine weiße Weste zu erkaufen hilft jedoch den Insekten nicht und schadet massiv der Landwirtschaft mit allen Konsequenzen für Kulturlandschaft und Ernährungssicherung. Gerade in Hinsicht auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit sollte besonders auf regionale Lebensmittelerzeugung gesetzt werden, denn für einen Hektar landwirtschaftlicher Fläche, der in Schleswig-Holstein als Gunst-Standort aus der Lebensmittelproduktion herausgenommen wird, muss anderswo 20% mehr (insgesamt das 1,2-fache an) Fläche bewirtschaftet werden, um den Verlust zu kompensieren. Damit verlagern wir die Verantwortung bestenfalls in andere Regionen bzw. ins Ausland.

Kooperative Ansätze statt kalter Enteignung

Die Landwirtinnen und Landwirte in Schleswig-Holstein bewirtschaften bereits allein 42.000 Hektar in Vertragsnaturschutzmaßnahmen, das sind ca. 4,3 % der Nutzfläche in SH. Viele Programme sind überzeichnet, d.h. dass die Nachfrage an einer Teilnahme größer ist als die finanzielle Ausstattung der Maßnahmen. Hinzu kommen noch ökologische Vorrangflächen, Blühflächen und eine Vielzahl freiwilliger Projekte.

Für die weitreichenden Auflagen jedoch, angefangen vom Gewässerrandstreifen über Pflanzenschutzverbote in Schutzgebieten bis hin zum Biotopschutz für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen sind keine Entschädigungen vorgesehen – das ist eine kalte Enteignung. Wir erwarten Verlässlichkeit von der Politik, die bei der Ausweisung von Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebieten einen Bestandsschutz für die Bewirtschaftung nach dem Prinzip der guten fachlichen Praxis zugesagt und zusätzliche Förderungen in Aussicht gestellt hatte. Die Politik steht dafür im Wort! Wer über Jahrzehnte artenreiches Grünland und Streuobstwiesen erhalten und gepflegt hat, wird nun dafür abgestraft. Zudem konterkariert dieses Gesetz den Gedanken des kooperativen Naturschutzes und gründet einen massiven Vertrauensverlust der Landwirtschaft gegenüber der Politik zu Lasten des Naturschutzes.

Wir benötigen keine ideologische Agrarwende-Utopie aus wahltaktischen Gründen und
opportunem Populismus, wir benötigen eine realistische Landwirtschaftspolitik in der
Wissenschaft, Forschung und Pragmatismus die Grundlagen bilden. Es muss zukünftig zwingend wieder zu einer Abwägung kommen zwischen Umweltschutz, Tierschutz und einer effizienten landwirtschaftlichen Produktion.

Daher fordern wir das Staatsziel* Ernährungssicherung Landwirtschaft bzw. Nahrungsmittelproduktion muss als Staatsziel aufgenommen werden, um die Ausgewogenheit zwischen Umwelt-, Klima-, Verbraucher-, Tierschutz und Ernährung zu gewährleisten. So effizient wie möglich – so ressourcen- und klimaschonend wie nötig. Vor diesem Hintergrund sind die Aspekte der Lebensmittelsicherheit konsequent einzuhalten. Fest steht: die Produktion von Lebensmitteln ist immer ein Eingriff in die Natur. Alle politischen Entscheidungen müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und dürfen nicht ideologisch oder parteipolitisch gefärbt sein.

Um diese Ziele zu erreichen muss in jedem Fall die EU-Handelspolitik so ausgestaltet sein, dass bei allen Handelsabkommen hiesige Standards und angemessene Erzeugerpreise in der Landwirtschaft nicht unterlaufen werden, und zwar nicht erst in der Bewertung ab Grenzübertritt, sondern in der gesamten Produktionskette. Angemessene Erzeugerpreise müssen zwingend die Betrachtung sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit beinhalten. Die deutschen Exporte landwirtschaftlicher Erzeugnisse dürfen wiederum nicht Berufskolleginnen und -kollegen in anderen Ländern dieser Welt benachteiligen. Auch bereits existierende Handelsabkommen sind so zu reformieren, dass sie die Einhaltung bestehender und sich weiter entwickelnder Standards nicht unterlaufen.

*Unter einem Staatsziel versteht man die Definition eines Ziels, das ein Staat zu erreichen sucht. Die Staatsziele werden in der jeweiligen Verfassung festgeschrieben, bedürfen aber einer konkreten Umsetzung durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Von Grundrechten unterscheiden sich die Staatszielbestimmungen dadurch, dass sie kein subjektives Recht begründen und somit nicht einklagbar sind. Staatsziele können sich auch innerhalb eines einzelnen Staates unterscheiden, sofern dieser aus Gliedstaaten besteht, die eigenständige Verfassungen besitzen; so unterscheiden sich die Staatsziele der einzelnen Bundesländer in Deutschland.

Seit 1949 wurden fünf Staatsziele in das Grundgesetz aufgenommen: Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht (1967), Verwirklichung eines vereinten Europas (1992), tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (1994), Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen (1994), Tierschutz (2002)

Quelle: Land schafft Verbindung Schleswig-Holstein + Hamburg e.V.

www.landschafftverbindung-sh.de

Bildquelle: Land schafft Verbindung Schleswig-Holstein + Hamburg e.V.