Die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Erding hat gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding ein Positionspapier verabschiedet. Anlass ist die Änderung des Bundesjagdgesetz. Anlass ist auch die Frustration der Waldeigentümer wegen der regelmäßig auftauchenden Meldungen, die Reduzierung der Rehe dem Wald zuliebe würde zu deren Ausrottung führen.

Gleichzeitig wenden sie sich gegen die ständig wiederholten Behauptungen, die Verbisserhebungen seien ungeeignet als Grundlage für die Abschussplanung.

Gemeinsames Positionspapier der BBV Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und
Eigenjagdbesitzer (Arge Jagd) Erding und der Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ELF) Erding

• Der Grundsatz „Wald vor Wild“ muss bleiben, er heißt eigentlich „Wald vor Jagd“
• Kein Waldbesitzer will die Rehe ausrotten
• Das Forstliche Verbiss-Gutachten muss bleiben

In dem Positionspapier heißt es, dass es Versuche seitens der traditionellen Jagd gibt, den im Bayerischen Waldgesetz verankerten Grundsatz „Wald vor Wild“ für nicht anwendbar zu erklären.

Im Klimawandel müssen Wälder gegen die Gefahren der Erderwärmung widerstandsfähiger gemacht werden.

Deshalb sind die Waldeigentümer gezwungen, Mischwälder zu begründen. Die Forderung, den Rehverbiss spürbar zu minimieren, ist dabei unverzichtbar. Im Vorfeld zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes erfolgte ein heftiger Meinungsstreit, der in einer demokratischen Gesellschaft legitim ist. Auf der Seite der traditionellen Jagd seien die Positionen jedoch geprägt von der Verteidigung althergebrachter und nicht mehr nachvollziehbarer Überzeugungen.

Die Politik müsse kritisch darauf achten, welche Argumente redlich sind und welche zur Lösung der Probleme beizutragen. Sie solle sich nicht von allzu einfachen Slogans seitens traditioneller Jäger beeindrucken lassen. Z.B. von der Behauptung, „Wald vor Wild“ hätte die Ausrottung des Wildes zum Ziel.

Ein Grundsatz in der Präambel des Bayerischen Waldgesetzes lautet: „Wald vor Wild“. Die Unterzeichner führen aus, dass nach dem Gesetz der Wald bei der Güterabwägung zwischen dem Rechtsgut Wald und dem Rechtsgut Wild ausdrücklich Vorrang genießen soll. Selbstverständlich haben Rehe ein Existenzrecht wie jedes andere Lebewesen. Der Konflikt zwischen Wild und Wald ergäbe sich erst aus der Bedeutung des Wildes als Jagdobjekt
des Menschen. Eigentlich müsste es heißen Wald vor Jagd.

Die Argumentation der traditionellen Jagdverbände, „Wald vor Wild“ würde „Wald ohne Wild“ bedeuten, sei unredlich. Bei allen Verbänden, die den Verbiss im Wald verringern wollen (z.B. Waldbesitzerverbände, Bauernverband, ÖJV, BN, …), bestehe einhelliger Konsens darüber, dass Reh und Hirsch Bestandteil der Lebensgemeinschaft Wald bleiben sollen und lediglich überhöhte Schalenwildpopulationen zahlenmäßig zu begrenzen seien.

Weshalb wehren sich die Vertreter der traditionellen Jagd derart vehement gegen den Grundsatz „Wald vor Wild“?

Im Zentrum der herkömmlichen Jagd auf Rehwild steht der Hegegedanke. Der Revierinhaber betrachtet i. d. Regel das in seinem Jagdrevier vorkommende Wild als sein Eigentum, über welches er nach Belieben verfügen kann. Diese weit verbreitete Denkweise ähnelt aber häufig der eines landwirtschaftlichen Tierhalters bezüglich seines Nutztierbestandes. In Wirklichkeit sind Wildtiere jedoch nach dem Gesetz herrenlos. Der Jäger erwirbt das Eigentum an dem jeweiligen Tier erst mit der Erlegung.

Die traditionelle Hege, so das Papier weiter, hat das Ziel, dem Freizeitjäger am Wochenende den Anblick von möglichst vielen Beutetieren zu ermöglichen. Dann könne er nach Belieben auswählen und möglichst Böcke mit entsprechenden Gehörnen erlegen. Dies führt zu einer betonten Zurückhaltung bei der Bejagung des Rehwildes.

Diese “Hege“ diene vermutlich dem subjektiven Jagdvergnügen, nicht aber unbedingt dem Wohlbefinden des Rehwildes.

Rehgeißen, die gut im Futter stehen, bringen mehr Kitze zur Welt. Nahrhaftes Wintergetreide oder Zwischenfrucht-Flächen führten dazu, dass die Rehgeißen außerordentlich erfolgreich bei der Geburt und Aufzucht ihrer Nachkommenschaft seien.

Die Unterzeichner ziehen das Fazit:

Rehe benötigen in der heutigen Kulturlandschaft keine Hege. Der Rehwildbestand ist auch bei einer verstärkten Bejagung gesichert.
Die traditionelle Jägerschaft gäbe aber den Hege-Gedanken ständig an den von ihr ausgebildeten Jägernachwuchs weiter. Sie versuche durch „eigene“ Wildbiologen ihr antiquiertes Wissen weiter zu pflegen. Bestrebungen, den Grundsatz „Wald vor Wild“ zu streichen, sind daher entschieden abzulehnen.

Die Verbiss-Erhebungen in den Wäldern sind statistisch unanfechtbar und von der Methode her wissenschaftlich vielfältig abgesichert und erprobt, heißt es weiter. Vertreter der traditionellen Jagd versuchten sie aber als unbrauchbar abzustempeln. Ihnen sind die in 3-jährigem Turnus erhobenen Daten ein Dorn im Auge, weil so die Defizite der Jagd sichtbar werden.

Die Verbiss-Erhebungen 2018 ergaben, dass nur in vier Prozent der Hegegemeinschaften Bayerns die Situation günstig sei. Von Seiten der traditionellen Jägerinnen und Jäger würde gerne das Tierwohl in ihrem Sinne interpretiert, um Drückjagden als Verstoß gegen Tierschutzgrundsätze zu brandmarken.

Zusammenfassend erklären die Fachleute vom Bauernverband und ELF Erding:

„Wir Grundstückseigentümer sind die wahren Inhaber des Jagdrechts, denn das Jagdrecht ist an Grund und Boden gebunden. Wir dürfen es im Sinne der Entstehung von künftig immer wichtiger werdenden klimastabilen Mischwäldern nicht zulassen, dass unser Waldeigentum durch Nichtbeachtung oben genannten Beispiele geschädigt wird.

Unterzeichner sind:
Rupert Staudhammer, Bezirksvorsitzender ELF Oberbayern
Josef Lohmaier, Kreisvorsitzender ELF Erding
Fritz Gruber, Kreisvorsitzender Arge Jagd Erding
Johannes Oberndorfer, Stv. Kreisvorsitzender Arge Jagd Erding
Michael Hamburger, BBV Vize-Kreisobmann Erding
Sabine Berger, Kreisrätin, Jagdvorsteherin

Quelle: ELF

Bildquelle: Michael Hamburger