Im Rahmen des diesjährigen Fortbildungskongresses in Hannover hat die Delegiertenversammlung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) am 17.11.2022 einstimmig eine Resolution verabschiedet, mit der sie die Ampelregierung auffordert, den kurzfristig vorgelegten Änderungsantrag vom 15. November (Drucksache 20/3712) zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zurückzuziehen.

Grund dafür:

Mit dem Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP wird Im Zuge der Beratungen um die Novelle des Tierarzneimittelgesetzes ein erneuter Vorstoß unternommen, den Einsatz von bestimmten Wirkstoffgruppen in der Tiermedizin nicht nur zu erschweren, sondern zu verbieten.

Die klare und wiederholte Ablehnung eines Verbots des Einsatzes einzelner Wirkstoffgruppen durch das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und den Ministerrat haben aber gezeigt, dass ein pauschales Verbot von bestimmten Wirkstoffgruppen weder zielführend ist noch der Resistenzsituation gerecht wird. Im Sinne der 1:1 Umsetzung von EU-Recht sollte die deutsche Gesetzgebung nicht über europäisches Recht hinausgehen und deshalb im nationalen Tierarzneimittelgesetz kein Verbot vorsehen. Weder die aktuelle Resistenzsituation noch die aktuellen Zahlen zum Einsatz von Antibiotika in Deutschland rechtfertigen ein solches gesetzliches Vorgehen.

„Mit diesem Änderungsantrag wird der Tiergesundheit ein Bärendienst erwiesen, weil damit die Therapie kranker Tiere nicht nur erschwert, sondern unmöglich gemacht wird“, stellt bpt-Präsident Dr. Siegfried fest und zeigt sich fassungslos darüber, dass ein solcher Antrag kurz vor Verabschiedung des Gesetzes übernächste Woche im Bundestag jetzt im Eiltempo durchgedrückt werden soll, ohne auch nur die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung von vor vier Wochen zu berücksichtigen. „Stattdessen sollten vielmehr die EU-Vorgaben zur Bestandsbetreuung umgesetzt werden, damit durch eine Verbesserung der Tiergesundheit auch der Antibiotikaeinsatz noch weiter sinken kann“, so Moder.

Doch damit nicht genug, im Änderungsantrag kommen noch weitere Verschärfungen hinzu, die gerade vor dem Hintergrund des dramatisch voranschreitenden Tierärztemangels, insbesondere in der Nutztierpraxis, nicht akzeptabel sind. So wird beispielsweise eine Überprüfung von Maßnahmenplänen durch andere Tierärzte gefordert, obwohl schon jetzt in einigen Bereichen nur noch wenige Tierärzte tätig sind, die die täglich anfallende Arbeit kaum mehr bewältigen können. Wie die praktische Umsetzung und Bezahlung erfolgen soll, ist ebenfalls nicht geklärt.

„Das ist ein Änderungsantrag, der auf Ideologie statt auf Vernunft basiert. Wir Tierärzte fordern deshalb die Regierungsfraktionen auf, den jetzt vorliegenden Änderungsantrag zum Tierarzneimittelgesetz zurückzuziehen“, unterstreicht Siegfried Moder die Resolution der Delegiertenversammlung.

Quelle: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.

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