Kaniber: EU-Verordnung gefährdet Waldumbau und Landwirtschaft
Auf Initiative des Freistaats Bayern hat sich der Bundesrat mit der umstrittenen EU-Wiederherstellungsverordnung beschäftigt. In einer Entschließung wird deren Außerkraftsetzung oder zumindest eine grundlegende Überarbeitung gefordert. Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber kritisiert insbesondere Auswirkungen auf Wälder, Moorflächen und den Wohnungsbau.
Kritik an EU-Vorgaben für Wälder
Nach Ansicht von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber enthält die Verordnung gravierende Schwächen. Besonders problematisch sei der Umgang mit den Wäldern.
Die Ministerin argumentiert, dass der Zustand vieler Wälder bereits massiv vom Klimawandel geprägt sei. Eine Wiederherstellung historischer Zielzustände sei daher weder realistisch noch sinnvoll. Vielmehr müsse der aktive Umbau hin zu klimastabilen Mischwäldern im Mittelpunkt stehen.
Wenn europäische Vorgaben diesen Waldumbau behinderten, könne dies genau das Gegenteil des angestrebten Ziels bewirken: statt Schutz drohe eine Schwächung der Wälder.
Konfliktpunkte bei Moorflächen und Wohnungsbau
Auch bei der geplanten Wiedervernässung von Moorböden sieht Bayern erhebliche Probleme. Laut Kaniber könnten die vorgesehenen Maßnahmen massiv in Eigentumsrechte und landwirtschaftliche Nutzung eingreifen.
Zudem sei bislang ungeklärt, wie die Maßnahmen langfristig finanziert werden sollen. Ohne verlässliche Finanzierung drohe eine Überforderung von Landwirten, Waldbesitzern und Kommunen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft mögliche Auswirkungen auf den Wohnungsbau. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt benötigten klare und praktikable Ausnahmeregelungen, um dringend benötigte Bauprojekte umsetzen zu können.
Kritik an Finanzierung und EU-Kommission
Ein zentraler Punkt der Kritik ist die Finanzierung der geplanten Maßnahmen. Laut Kaniber habe die EU-Kommission bisher keinen Bericht zur Finanzierung der Verordnung vorgelegt, obwohl dieser bis August 2025 angekündigt war.
„Wer Milliardenaufgaben beschließt, muss Milliarden bereitstellen“, betonte die Ministerin.
Länder fordern Mitspracherecht
Bayern fordert außerdem eine stärkere Beteiligung der Bundesländer bei der Umsetzung der Verordnung. Der nationale Wiederherstellungsplan dürfe nicht ohne Mitwirkung der Länder erstellt und nach Brüssel übermittelt werden.
Die Länder seien schließlich für die praktische Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich und müssten deshalb auch in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Infobox: EU-Wiederherstellungsverordnung
- EU-Verordnung zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme
- betrifft u. a. Wälder, Moore, Gewässer und Agrarflächen
- Mitgliedstaaten müssen nationale Wiederherstellungspläne erstellen
- Kritik aus mehreren Bundesländern wegen Umsetzung und Finanzierung
- Bundesrat fordert grundlegende Überarbeitung oder Außerkraftsetzung
Einordnung für die Praxis
Für landwirtschaftliche Betriebe und Waldbesitzer könnte die EU-Wiederherstellungsverordnung weitreichende Folgen haben.
Besonders betroffen wären Regionen mit Moorflächen oder intensiver Landnutzung. Auch Waldbesitzer könnten Einschränkungen bei Bewirtschaftung oder Waldumbau erfahren.
Sollten die Vorgaben unverändert umgesetzt werden, könnten zusätzliche Auflagen, Flächennutzungsänderungen oder neue Förderprogramme auf Betriebe zukommen. Gleichzeitig bleibt offen, wie mögliche Einnahmeausfälle oder Umstellungen finanziert werden.
Fazit
Die Debatte um die EU-Wiederherstellungsverordnung bleibt politisch hoch umstritten. Während die EU ambitionierte Ziele für den Naturschutz verfolgt, warnen mehrere Bundesländer vor praktischen Problemen bei Umsetzung und Finanzierung.
Mit der aktuellen Entschließung erhöht der Bundesrat den politischen Druck auf Brüssel und die Bundesregierung. Wie die endgültige Ausgestaltung der Verordnung aussieht, dürfte auch für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Räume von großer Bedeutung sein.
Quelle: StMelf
Bildquelle: MLA
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